Allgemeine Geschäftsbedingungen Privatpraxis für Physiotherapie Julia Wilken Physiotherapeutin und Heilpraktikerin für Physiotherapie Stand: 08.06.2026
- 1 Anbieterin und Vertragspartnerin
- 2 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Praxis und ihren Patientinnen und Patienten, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die Praxis behandelt ausschließlich Privatpatienten, Selbstzahler sowie Personen, die physiotherapeutische oder heilpraktisch-physiotherapeutische Leistungen auf eigene Rechnung in Anspruch nehmen.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für:
- a) physiotherapeutische Behandlungen auf Grundlage einer ärztlichen oder heilpraktischen Verordnung, b) heilpraktisch-physiotherapeutische Leistungen im Direktzugang, c) physiotherapeutische Befundung, Beratung und Behandlung, d) Hausbesuche, e) Selbstzahlerleistungen, Präventionsleistungen und beratende Leistungen, soweit diese angeboten und vereinbart werden.
- Gesetzliche Krankenkassenleistungen, gesetzliche Zuzahlungen oder Abrechnungen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen sind nicht Gegenstand dieser AGB, sofern die Praxis solche Leistungen nicht ausdrücklich anbietet.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Patienten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Praxis ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- 3 Zustandekommen des Behandlungsvertrages
- Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn ein Termin von der Praxis ausdrücklich bestätigt wird, eine Honorarvereinbarung geschlossen wird, der Patient eine Beratung, Anamnese, Befundung oder Behandlung in Anspruch nimmt oder die Parteien auf andere Weise übereinstimmend einen Behandlungsvertrag schließen.
- Die Behandlung erfolgt auf Grundlage eines Behandlungsvertrages im Sinne der §§ 630a ff. BGB. Ergänzend finden die Vorschriften über Dienstverträge Anwendung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
- Der Behandlungsvertrag kann insbesondere persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über ein Online-Buchungssystem oder auf sonstigem elektronischem Wege angebahnt oder geschlossen werden.
- Die Praxis bietet Patienten die Möglichkeit, Termine über ein auf der Website eingebundenes Online-Buchungssystem anzufragen oder verbindlich zu buchen.
- Die Darstellung von Leistungen, Terminarten und verfügbaren Zeiten auf der Website oder im Online-Buchungssystem stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot der Praxis zum Abschluss eines Behandlungsvertrages dar.
- Der Patient kann über das Online-Buchungssystem einen kostenfreien Erstkontakt, ein kostenfreies Vorgespräch oder einen kostenpflichtigen Behandlungstermin anfragen oder buchen, soweit diese Terminarten angeboten werden.
- Bei kostenpflichtigen Leistungen gibt der Patient mit Absenden einer verbindlichen Buchung oder Terminanfrage ein Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Behandlungsvertrages ab. Der Vertrag kommt jedoch noch nicht durch das Absenden der Anfrage oder Buchung und auch nicht durch eine automatische Eingangsbestätigung zustande, sofern diese nicht ausdrücklich als finale Terminbestätigung bezeichnet ist.
- Nach Absenden der Anfrage oder Buchung kann der Patient zunächst eine automatische E-Mail zur Bestätigung seiner E-Mail-Adresse, zur Zusammenfassung seiner Angaben oder zum Eingang seiner Terminanfrage erhalten. Diese automatische E-Mail stellt keine Annahme des Angebots durch die Praxis dar, sofern sie nicht ausdrücklich als finale Terminbestätigung bezeichnet ist.
- Ein verbindlicher Behandlungstermin kommt erst zustande, wenn die Praxis den Termin ausdrücklich bestätigt oder das Online-Buchungssystem im Auftrag der Praxis eine finale Terminbestätigung per E-Mail versendet. Maßgeblich ist die finale Terminbestätigungs-E-Mail.
- Ein Behandlungsvertrag über eine kostenpflichtige Leistung kommt spätestens mit der finalen Terminbestätigung, der Annahme einer verbindlichen Online-Buchung, der Unterzeichnung einer Honorarvereinbarung, dem Beginn der Anamnese, Befundung, Beratung oder Behandlung oder durch sonstige übereinstimmende Erklärung zustande.
- Kostenfreie telefonische, digitale oder persönliche Vorgespräche, soweit sie von der Praxis angeboten werden, dienen ausschließlich der ersten Orientierung, der organisatorischen Klärung, dem gegenseitigen Kennenlernen und der Prüfung, ob die Praxis für das Anliegen des Patienten grundsätzlich die passende Ansprechpartnerin sein kann. Durch die Vereinbarung oder Durchführung eines kostenfreien Vorgesprächs kommt noch kein Vertrag über kostenpflichtige Behandlungsleistungen zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Ein kostenfreies Vorgespräch ersetzt keine Anamnese, Befundung, Diagnose, Aufklärung oder Behandlung.
- Vor Beginn der Behandlung kann die Praxis den Abschluss einer gesonderten Honorarvereinbarung, das Ausfüllen eines Anamnesebogens, die Kenntnisnahme einer Datenschutzinformation und gegebenenfalls weitere Einwilligungserklärungen verlangen.
- Die Praxis ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag abzulehnen oder eine begonnene Behandlung zu beenden, wenn medizinische, fachliche, rechtliche, organisatorische oder persönliche Gründe entgegenstehen. Dies gilt insbesondere, wenn Beschwerden außerhalb des physiotherapeutischen oder heilpraktisch-physiotherapeutischen Tätigkeitsbereichs liegen, ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht besteht oder die Behandlung aus Sicherheits-, Hygiene- oder Sorgfaltsgründen nicht verantwortbar erscheint.
- Bereits erbrachte Leistungen, insbesondere Beratung, Anamnese, Befundung oder begonnene Behandlung, sind auch dann zu vergüten, wenn die Praxis eine weitere Behandlung aus einem der vorgenannten Gründe ablehnt.
- 4 Leistungsbereich der Praxis
- Die Praxis erbringt physiotherapeutische und heilpraktisch-physiotherapeutische Leistungen nach Maßgabe der fachlichen Qualifikation von Julia Wilken und im Rahmen der erteilten Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie.
- Die Behandlung kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:
- a) physiotherapeutische Anamnese und Befundung, b) physiotherapeutische Beratung, c) physiotherapeutische Behandlung, d) heilpraktisch-physiotherapeutische Behandlung im Direktzugang, e) Anleitung zu Eigenübungen, f) Präventions- und Gesundheitsleistungen, soweit vereinbart, g) Hausbesuche.
- Die konkrete Leistung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung, dem Beschwerdebild, der physiotherapeutischen Befundung, der medizinischen Indikation, einer etwaigen Verordnung sowie der fachlichen Einschätzung der Praxis.
- Die Praxis schuldet eine fachgerechte Behandlung nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch keinen bestimmten Behandlungserfolg. Der Behandlungserfolg hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab, insbesondere vom Gesundheitszustand des Patienten, von Vorerkrankungen, Belastungen, Mitwirkung, Alltagsverhalten und biologischen Heilungsprozessen.
- 5 Heilpraktikerleistung für Physiotherapie und Direktzugang
- Aufgrund ihrer Erlaubnis als Heilpraktikerin für Physiotherapie kann Julia Wilken im Rahmen des physiotherapeutischen Fachgebiets auch ohne vorherige ärztliche Verordnung tätig werden, soweit die Beschwerden und die geplante Behandlung in den erlaubten Tätigkeitsbereich fallen.
- Eine Behandlung im Direktzugang setzt voraus, dass die Praxis eine physiotherapeutische Anamnese und Befundung durchführt und die Behandlung aus fachlicher Sicht vertretbar erscheint.
- Die heilpraktisch-physiotherapeutische Tätigkeit ist auf den Bereich der Physiotherapie beschränkt. Beschwerden, Erkrankungen oder Risiken, die außerhalb dieses Bereichs liegen, werden von der Praxis nicht ärztlich diagnostiziert oder behandelt.
- Ergeben sich Hinweise auf Erkrankungen, Kontraindikationen, Warnzeichen oder Risiken, die eine ärztliche Abklärung erforderlich machen, kann die Praxis die Behandlung ablehnen, unterbrechen oder abbrechen und den Patienten an einen Arzt, Facharzt, Heilpraktiker, ärztlichen Bereitschaftsdienst, Rettungsdienst oder eine andere geeignete Stelle verweisen.
- Hinweise oder Einschätzungen der Praxis zu Beschwerden außerhalb des physiotherapeutischen oder heilpraktisch-physiotherapeutischen Tätigkeitsbereichs stellen keine ärztliche Diagnose dar und ersetzen keine ärztliche Untersuchung.
- 6 Ärztliche oder heilpraktische Verordnungen
- Sofern die Behandlung auf Grundlage einer ärztlichen oder heilpraktischen Verordnung erfolgen soll, ist diese spätestens vor Beginn der ersten Behandlung vorzulegen.
- Der Patient ist dafür verantwortlich, der Praxis vollständige und zutreffende Unterlagen, Verordnungen, Befunde und Informationen zur Verfügung zu stellen.
- Die Praxis kann die Durchführung der Behandlung ablehnen oder verschieben, wenn eine notwendige Verordnung, ein relevanter Befund oder eine medizinisch erforderliche Information nicht vorliegt oder unklar ist.
- Die Vorlage einer Verordnung begründet keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Kostenerstattung durch private Krankenversicherung, Beihilfe oder sonstige Kostenträger.
- 7 Erstanamnese, Befundung und Indikation
- Vor Beginn einer medizinisch-therapeutischen Behandlung führt die Praxis eine Erstanamnese und physiotherapeutische Befundung durch, soweit dies für die jeweilige Leistung erforderlich ist.
- Im Rahmen der Erstanamnese können insbesondere Informationen zu Beschwerden, Diagnosen, Operationen, Medikamenten, Vorerkrankungen, Unfällen, Schwangerschaft, Belastungen, bisherigen Therapien, Kontraindikationen und aktuellen Gesundheitsveränderungen erhoben werden.
- Die erhobenen Informationen dienen der fachlichen Einschätzung, ob und in welcher Form eine physiotherapeutische oder heilpraktisch-physiotherapeutische Behandlung angezeigt und vertretbar ist.
- Medizinisch nicht indizierte Leistungen können von der Praxis abgelehnt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Patient die Durchführung ausdrücklich wünscht.
- Nichtmedizinische Leistungen, insbesondere reine Präventions-, Entspannungs- oder Wellnessangebote, werden als solche gekennzeichnet und ersetzen keine medizinische Diagnostik oder Behandlung.
- 8 Aufklärung und Einwilligung
- Vor Durchführung einer Behandlung wird der Patient über die wesentlichen Umstände der empfohlenen Maßnahme aufgeklärt, soweit dies nach Art und Umfang der Leistung erforderlich ist.
- Die Aufklärung kann insbesondere Art, Umfang, Durchführung, mögliche Reaktionen, Risiken, Alternativen, Notwendigkeit, Eignung und Erfolgsaussichten der Maßnahme betreffen.
- Der Patient entscheidet nach der Aufklärung, ob er in die vorgeschlagene Maßnahme einwilligt.
- Der Patient kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
- Lehnt der Patient eine aus Sicht der Praxis notwendige oder sinnvolle Maßnahme, Befundung, Aufklärung oder Mitwirkung ab, kann die Praxis die Behandlung ablehnen, unterbrechen oder abbrechen, soweit eine fachgerechte Behandlung dadurch nicht möglich oder nicht verantwortbar ist.
- Bei minderjährigen oder nicht einwilligungsfähigen Patienten ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder einer hierzu berechtigten Person erforderlich. Soweit der Patient nach seinem Entwicklungsstand einwilligungsfähig ist, wird auch sein Wille berücksichtigt.
- 9 Mitwirkungspflichten des Patienten
- Der Patient verpflichtet sich, alle für die Behandlung relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
- Der Patient hat die Praxis insbesondere zu informieren über:
- a) aktuelle Beschwerden und deren Veränderungen, b) bekannte Diagnosen und Vorerkrankungen, c) Operationen, Unfälle und Verletzungen, d) Medikamente und relevante Therapien, e) Schwangerschaft, f) Herz-Kreislauf-Erkrankungen, neurologische Erkrankungen oder Stoffwechselerkrankungen, g) Infektionen, Fieber, ansteckende Erkrankungen oder offene Wunden, h) Allergien, Unverträglichkeiten oder Hauterkrankungen, i) Schwindel, Taubheitsgefühle, Lähmungen oder sonstige Warnzeichen, j) ärztliche Einschränkungen, Kontraindikationen oder Belastungsverbote.
- Änderungen des Gesundheitszustandes sind der Praxis unverzüglich mitzuteilen, insbesondere wenn sie für die Behandlung relevant sein können.
- Der Patient ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich.
- Für gesundheitliche Nachteile, die wesentlich auf unrichtigen, unvollständigen oder verschwiegenen Angaben beruhen, übernimmt die Praxis keine Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Der Patient ist nicht verpflichtet, eine Behandlung oder Übung durchzuführen, mit der er nicht einverstanden ist. Er ist jedoch verpflichtet, Bedenken, Schmerzen, Unwohlsein oder Unsicherheiten während der Behandlung unverzüglich mitzuteilen.
- 10 Honorar, Preisliste und Privatliquidation
- Die Praxis rechnet ihre Leistungen unmittelbar gegenüber dem Patienten ab.
- Die Vergütung richtet sich nach der jeweils vereinbarten Honorarvereinbarung, der vereinbarten Preisliste oder der individuell getroffenen Vereinbarung.
- Die vereinbarten Honorare sind unabhängig davon zu zahlen, ob und in welcher Höhe eine private Krankenversicherung, Beihilfestelle oder sonstige Stelle die Kosten erstattet.
- Der Patient wird darauf hingewiesen, dass für physiotherapeutische Privatleistungen kein allgemein verbindliches gesetzliches Gebührenverzeichnis besteht.
- Soweit in Rechnungen, Leistungsbeschreibungen oder Honorarvereinbarungen Bezug auf Gebührenverzeichnisse, Beihilfesätze, GebüH, GebüTh oder sonstige Verzeichnisse genommen wird, dient dies nur der Orientierung oder Abrechnungsstruktur, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Bindung der Praxis an Erstattungssätze privater Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder sonstiger Kostenträger besteht nicht.
- Der Patient ist selbst dafür verantwortlich, vor Behandlungsbeginn zu prüfen, ob und in welchem Umfang seine private Krankenversicherung, Beihilfestelle oder ein sonstiger Kostenträger die Kosten erstattet.
- Eine ausbleibende, teilweise oder verzögerte Kostenerstattung berührt die Zahlungspflicht des Patienten gegenüber der Praxis nicht.
- 11 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Die Zahlung erfolgt per Überweisung, Barzahlung, Kartenzahlung oder einer anderen von der Praxis angebotenen Zahlungsart.
- Gerät der Patient in Zahlungsverzug, ist die Praxis berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten geltend zu machen.
- Bei Zahlungsverzug kann die Praxis weitere Behandlungen bis zum Ausgleich offener Forderungen aussetzen, sofern dem keine zwingenden medizinischen oder rechtlichen Gründe entgegenstehen.
- Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.
- 12 Termine und Bestellpraxis
- Die Praxis ist eine Bestellpraxis. Vereinbarte Termine werden individuell für den Patienten reserviert.
- Durch die Terminvereinbarung hält die Praxis Behandlungszeit, Räumlichkeiten, Materialien und gegebenenfalls Anfahrtszeit ausschließlich für den Patienten bereit.
- Vereinbarte Termine sind verbindlich.
- Der Patient verpflichtet sich, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen beziehungsweise bei Hausbesuchen zum vereinbarten Zeitpunkt erreichbar und behandlungsbereit zu sein.
- Die Praxis bemüht sich, vereinbarte Termine pünktlich einzuhalten. Geringfügige Verzögerungen aufgrund des Praxisablaufs, medizinischer Notwendigkeiten oder unvorhersehbarer Umstände können auftreten.
- 13 Online-Terminbuchung über das Buchungssystem
- Die Praxis bietet Patienten die Möglichkeit, Termine über ein auf der Website eingebundenes Online-Buchungssystem anzufragen oder verbindlich zu buchen. Ergänzend gelten die Regelungen zum Zustandekommen des Behandlungsvertrages gemäß § 3 dieser AGB.
- Je nach ausgewählter Terminart kann es sich bei der Online-Nutzung entweder um eine unverbindliche Terminanfrage oder um eine verbindliche Terminbuchung handeln. Maßgeblich sind die Hinweise im jeweiligen Buchungsvorgang sowie die anschließende finale Terminbestätigung.
- Die Online-Terminbuchung ersetzt keine medizinische oder therapeutische Anamnese, Befundung, Aufklärung oder Indikationsprüfung. Ob eine Behandlung tatsächlich durchgeführt werden kann, entscheidet die Praxis nach fachlicher Prüfung im Rahmen des physiotherapeutischen und heilpraktisch-physiotherapeutischen Tätigkeitsbereichs.
- Die Praxis ist berechtigt, eine Terminanfrage oder Buchung abzulehnen, zu ändern oder zu stornieren, wenn medizinische, fachliche, organisatorische, rechtliche oder persönliche Gründe entgegenstehen. Dies gilt insbesondere, wenn die gewünschte Leistung für das angegebene Anliegen nicht geeignet erscheint, außerhalb des Tätigkeitsbereichs der Praxis liegt, ein Hausbesuch organisatorisch nicht möglich ist, notwendige Angaben fehlen oder ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann.
- Der Patient ist verpflichtet, bei der Online-Buchung vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Dies gilt insbesondere für Name, Kontaktdaten, gewünschte Leistung, Terminart, Behandlungsort, Hausbesuchsadresse, Erreichbarkeit und alle für die Terminplanung wesentlichen Informationen.
- Der Patient ist dafür verantwortlich, seine Angaben vor Absenden der Anfrage oder Buchung zu prüfen. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben, insbesondere zu Kontaktdaten, Terminart, Behandlungsort oder Hausbesuchsadresse, sind der Praxis unverzüglich mitzuteilen.
- Das im Buchungssystem vorgesehene Nachrichtenfeld dient der organisatorischen Kommunikation und der freiwilligen Mitteilung ergänzender Informationen. Der Patient wird gebeten, über dieses Feld nur solche Gesundheitsdaten, Diagnosen oder besonders sensiblen Informationen mitzuteilen, die für die Terminvorbereitung erforderlich sind. Eine vollständige medizinische Anamnese erfolgt nicht über das Buchungssystem, sondern im Rahmen der Behandlung beziehungsweise des Ersttermins.
- Gibt der Patient im Nachrichtenfeld freiwillig gesundheitliche Beschwerden, Diagnosen, Befunde oder sonstige gesundheitsbezogene Informationen an, werden diese ausschließlich zur Vorbereitung, Prüfung und Durchführung des Behandlungsverhältnisses verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzinformation der Praxis.
- Im Buchungsvorgang kann der Patient aufgefordert werden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzinformation, die Honorar- beziehungsweise Preisinformationen sowie gegebenenfalls die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis zu nehmen und per Checkbox zu bestätigen.
- Soweit die Buchung eine kostenpflichtige Leistung betrifft und der Termin vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist stattfinden soll, kann die Praxis eine ausdrückliche Zustimmung des Patienten einholen, dass mit der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll. Der Patient kann dabei bestätigen, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt.
- Die Zustimmung nach Absatz 10 ersetzt nicht die medizinische Einwilligung in eine konkrete Behandlung. Die medizinische Einwilligung erfolgt gesondert nach Aufklärung im Rahmen der Anamnese, Befundung oder Behandlung.
- Terminabsagen können, soweit technisch vorgesehen, über das Online-Buchungssystem vorgenommen werden. Eine Online-Stornierung ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der im System vorgesehenen Fristen erfolgt und vom System oder von der Praxis bestätigt wird.
- Eine Online-Umbuchung ist nur möglich, wenn diese Funktion im Buchungssystem ausdrücklich bereitgestellt wird. Andernfalls ist für eine Umbuchung eine individuelle Absprache mit der Praxis erforderlich.
- Ist eine Online-Stornierung oder Online-Umbuchung technisch nicht möglich, bleibt der Patient verpflichtet, den Termin rechtzeitig auf anderem Wege abzusagen, insbesondere telefonisch, per E-Mail oder über einen sonstigen von der Praxis zugelassenen Kommunikationsweg.
- Im Übrigen gelten die Regelungen zu Terminabsagen, Nichterscheinen, Verspätungen und Ausfallhonorar dieser AGB.
- Die Praxis übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige technische Verfügbarkeit des Online-Buchungssystems. Technische Störungen, Übertragungsfehler oder eine vorübergehende Nichterreichbarkeit des Systems entbinden den Patienten nicht von der Pflicht, vereinbarte Termine wahrzunehmen oder rechtzeitig abzusagen.
- Soweit das Online-Buchungssystem von einem externen technischen Dienstleister bereitgestellt, gehostet oder technisch betrieben wird, erfolgt dessen Einsatz nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit erforderlich, besteht mit dem Dienstleister eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- Die Praxis stellt neben der Online-Terminbuchung mindestens eine alternative Möglichkeit zur Terminvereinbarung bereit, insbesondere per Telefon oder E-Mail.
- Wird über das Online-Buchungssystem oder auf anderem elektronischem Wege ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen, können gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere ein Widerrufsrecht, bestehen. Hierüber wird der Patient, soweit gesetzlich erforderlich, gesondert informiert.
- Für bereits erbrachte Leistungen kann im Falle eines wirksamen Widerrufs Wertersatz geschuldet sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
- Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt die Praxis auf ihrer Website eine elektronische Widerrufsfunktion bereit, über die Verbraucher einen online geschlossenen Vertrag widerrufen können. Die Widerrufsfunktion ist über den Link „Vertrag widerrufen“ oder eine entsprechend eindeutige Bezeichnung erreichbar.
- Nach Absendung eines Widerrufs über die elektronische Widerrufsfunktion erhält der Verbraucher unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung enthält den Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs.
- 14 Terminabsagen, Nichterscheinen und Ausfallhonorar
- Kann der Patient einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist der Termin so früh wie möglich abzusagen.
- Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist grundsätzlich bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Für Hausbesuche, längere Behandlungstermine oder besonders reservierte Zeitfenster kann eine längere Absagefrist, insbesondere 48 Stunden, vereinbart werden.
- Die Absage kann telefonisch, per E-Mail, per Nachricht auf dem Anrufbeantworter, über das Online-Buchungssystem oder über einen von der Praxis ausdrücklich zugelassenen Kommunikationsweg erfolgen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der Absage bei der Praxis beziehungsweise die bestätigte Stornierung über das Online-Buchungssystem.
- Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt oder erscheint der Patient nicht, kann die Praxis die vereinbarte Vergütung für den ausgefallenen Termin berechnen, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
- Ersparte Aufwendungen sowie dasjenige, was die Praxis durch anderweitige Verwendung des Termins erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, werden angerechnet.
- Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Praxis kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.
- Die Ausfallvergütung ist keine Vertragsstrafe, sondern dient dem Ausgleich der verbindlich reservierten und nicht anderweitig nutzbaren Behandlungszeit.
- Bei Hausbesuchen gilt ein Termin insbesondere dann als nicht wahrgenommen, wenn der Patient am vereinbarten Ort nicht angetroffen wird, nicht öffnet, nicht erreichbar ist oder die Behandlung aus Gründen, die aus dem Verantwortungsbereich des Patienten stammen, nicht durchgeführt werden kann.
- Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von den vorstehenden Terminabsage- und Ausfallhonorarregelungen unberührt.
- 15 Verspätungen
- Erscheint der Patient verspätet zum Termin, verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend, soweit nachfolgende Termine oder organisatorische Abläufe betroffen sind.
- Der volle Vergütungsanspruch bleibt bestehen, wenn die Verspätung vom Patienten zu vertreten ist.
- Bei einer erheblichen Verspätung kann die Praxis die Behandlung ablehnen, wenn eine fachgerechte Durchführung in der verbleibenden Zeit nicht mehr möglich oder nicht sinnvoll ist. In diesem Fall kann der Termin als ausgefallener Termin gemäß § 14 behandelt werden.
- Bei Hausbesuchen gilt dies entsprechend, insbesondere wenn der Patient nicht rechtzeitig erreichbar oder behandlungsbereit ist.
- 16 Hausbesuche
- Hausbesuche erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung.
- Der Ort des Hausbesuches gilt für die jeweilige Behandlung als Leistungsort. Vertragspartnerin bleibt die Praxis Julia Wilken mit ihrem Praxissitz.
- Der Patient stellt sicher, dass am vereinbarten Ort geeignete Bedingungen für eine sichere, hygienische und fachgerechte Behandlung bestehen.
- Dazu gehören insbesondere:
- a) ausreichender Platz, b) angemessene hygienische Bedingungen, c) ausreichende Beleuchtung und Belüftung, d) sichere Zugangsmöglichkeiten, e) störungsarme Umgebung, f) Möglichkeit zur Wahrung der Privatsphäre, g) sichere Verwahrung oder Fernhaltung von Haustieren, soweit erforderlich, h) ein rauchfreies Umfeld während der Behandlung, soweit dies für die Behandlung erforderlich ist.
- Der Patient ist verpflichtet, die Praxis vorab über Umstände zu informieren, die die Durchführung des Hausbesuchs erschweren oder gefährden können. Hierzu zählen insbesondere Infektionen, ansteckende Erkrankungen, aggressive Tiere, eingeschränkte Zugangsmöglichkeiten, fehlende Klingel- oder Namensbeschilderung, Parkprobleme oder besondere Sicherheitsrisiken.
- Die Praxis ist berechtigt, einen Hausbesuch abzulehnen, zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn die Behandlung am vereinbarten Ort nicht sicher, nicht hygienisch, nicht zumutbar oder nicht fachgerecht durchgeführt werden kann.
- Wird ein Hausbesuch aus Gründen unmöglich, die aus dem Verantwortungsbereich des Patienten stammen, kann die Praxis die vereinbarte Vergütung sowie vereinbarte Anfahrts- oder Wegepauschalen berechnen, soweit der Termin nicht anderweitig genutzt werden konnte.
- Für Hausbesuche können zusätzliche Kosten entstehen, insbesondere Anfahrtskosten, Wegezeit, Parkgebühren, Materialtransport oder sonstige vereinbarte Aufwendungen.
- Die Höhe der Zusatzkosten richtet sich nach der Honorarvereinbarung, der Preisliste oder der individuellen Vereinbarung.
- 17 Absage, Verlegung oder Abbruch durch die Praxis
- Die Praxis kann vereinbarte Termine aus wichtigem Grund absagen oder verlegen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, unvorhersehbaren organisatorischen Umständen, Notfällen, technischen Störungen oder sonstigen Umständen, die die Durchführung der Behandlung unmöglich oder unzumutbar machen.
- Die Praxis wird den Patienten in einem solchen Fall so früh wie möglich informieren und nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten.
- Wird ein Termin durch die Praxis abgesagt und wurde die Leistung noch nicht erbracht, entsteht für diesen Termin kein Vergütungsanspruch.
- Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
- Die Praxis kann eine Behandlung abbrechen, wenn die weitere Durchführung medizinisch nicht vertretbar, fachlich nicht sinnvoll, rechtlich unzulässig, hygienisch bedenklich oder aus sonstigen wichtigen Gründen unzumutbar ist.
- Ein Abbruch kann insbesondere erfolgen bei aggressivem, respektlosem, übergriffigem oder unangemessenem Verhalten, bei fehlender Mitwirkung, bei unvollständigen oder falschen Angaben, bei erkennbarer Beeinflussung durch Alkohol oder Drogen oder bei Wegfall des erforderlichen Vertrauensverhältnisses.
- 18 Minderjährige und betreute Personen
- Bei minderjährigen Patienten ist der Vertrag grundsätzlich mit den gesetzlichen Vertretern zu schließen.
- Die Behandlung minderjähriger oder nicht einwilligungsfähiger Patienten setzt die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder einer hierzu berechtigten Person voraus, soweit gesetzlich erforderlich.
- Bei Hausbesuchen minderjähriger oder betreuungsbedürftiger Patienten muss eine geeignete aufsichtspflichtige oder berechtigte Person anwesend sein, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde und die Behandlungssituation dies zulässt.
- Die Zahlungspflicht trifft den Vertragspartner, der die Behandlung beauftragt oder der Honorarvereinbarung zugestimmt hat.
- 19 Dokumentation und Patientenakte
- Die Praxis dokumentiert die Behandlung nach den gesetzlichen Vorgaben.
- Die Dokumentation kann insbesondere Anamnese, Befunde, Diagnosen im physiotherapeutischen beziehungsweise heilpraktisch-physiotherapeutischen Bereich, Behandlungsmaßnahmen, Aufklärung, Einwilligungen, Therapieverlauf und relevante Patientenaussagen umfassen.
- Der Patient hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu verlangen.
- Kopien oder elektronische Abschriften können nach den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt werden. Die Praxis kann hierfür Ersatz der entstandenen Kosten verlangen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Aufbewahrung der Behandlungsdokumentation erfolgt nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
- 20 Datenschutz
- Die Praxis verarbeitet personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten des Patienten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Die Datenverarbeitung erfolgt insbesondere zur Durchführung des Behandlungsvertrages, zur Anamnese, Befundung, Behandlung, Dokumentation, Terminverwaltung, Kommunikation und Abrechnung.
- Gesundheitsdaten werden vertraulich behandelt.
- Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzinformation der Praxis.
- Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich erlaubt ist, zur Durchführung des Behandlungsvertrages erforderlich ist, zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche notwendig ist oder der Patient ausdrücklich eingewilligt hat.
- Soweit die Praxis externe Dienstleister, Abrechnungsstellen oder technische Anbieter einsetzt, erfolgt dies nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
- Bei Nutzung des Online-Buchungssystems können insbesondere Name, Kontaktdaten, Terminart, Terminzeitpunkt, Nachrichtentext, technische Nutzungsdaten sowie gegebenenfalls freiwillig eingegebene gesundheitsbezogene Angaben verarbeitet werden. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Datenschutzinformation der Praxis.
- 21 Schweigepflicht und Kommunikation mit Dritten
- Die Praxis unterliegt der Schweigepflicht und behandelt alle im Rahmen der Behandlung bekannt gewordenen Informationen vertraulich.
- Eine Weitergabe von Informationen an Ärzte, andere Therapeuten, Angehörige, private Krankenversicherungen, Beihilfestellen, Arbeitgeber oder sonstige Dritte erfolgt nur, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht, der Patient ausdrücklich eingewilligt hat oder die Weitergabe zur Wahrung berechtigter Interessen gesetzlich zulässig ist.
- Eine Schweigepflichtentbindung soll grundsätzlich gesondert und konkret erfolgen. Sie kann vom Patienten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
- Die Kommunikation per E-Mail, Telefon, SMS, Messenger oder anderen elektronischen Kommunikationswegen erfolgt nur, soweit der Patient diese Kommunikationswege nutzt oder ausdrücklich wünscht. Der Patient wird darauf hingewiesen, dass insbesondere unverschlüsselte elektronische Kommunikation Sicherheitsrisiken aufweisen kann.
- Medizinisch sensible Informationen sollen nur über geeignete Kommunikationswege übermittelt werden.
- 22 Haftung
- Die Praxis haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Praxis haftet ferner nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Praxis begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Behandlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Patient regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Praxis haftet nicht für Schäden, die wesentlich dadurch entstehen, dass der Patient unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben zu seinem Gesundheitszustand, seinen Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamenten, Kontraindikationen oder sonstigen relevanten Umständen macht.
- Die Praxis haftet nicht für Schäden, die durch eigenmächtige, unsachgemäße, nicht angeleitete oder entgegen der therapeutischen Empfehlung durchgeführte Übungen, Trainingsmaßnahmen oder Handlungen des Patienten entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände, Hilfsmittel oder sonstige persönliche Gegenstände des Patienten haftet die Praxis nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Patient haftet für Schäden, die er der Praxis, ihren Räumen, Einrichtungen, Geräten oder eingebrachten Materialien vorsätzlich oder fahrlässig zufügt, nach den gesetzlichen Vorschriften.
- 23 Widerrufsrecht bei Fernabsatz oder außerhalb von Praxisräumen geschlossenen Verträgen
- Soweit ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, insbesondere telefonisch, per E-Mail, über eine Website, über ein Online-Buchungssystem, über Messenger oder außerhalb der Praxisräume geschlossen wird, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen.
- Besteht ein Widerrufsrecht, wird der Patient hierüber gesondert informiert.
- Die Widerrufsfrist beträgt, soweit gesetzlich vorgesehen, 14 Tage ab Vertragsschluss.
- Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Patient die Praxis mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief, E-Mail oder über eine bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion, über seinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen.
- Wünscht der Patient ausdrücklich, dass die Praxis bereits vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist mit der kostenpflichtigen Leistung beginnt, kann die Praxis verlangen, dass der Patient dies ausdrücklich bestätigt.
- Der Patient kann dabei bestätigen, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt, wenn die Praxis mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Patient dazu ausdrücklich seine Zustimmung gegeben und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.
- Für bereits erbrachte Leistungen kann im Falle eines wirksamen Widerrufs Wertersatz geschuldet sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
- Die Zustimmung zum Beginn der Dienstleistung während der Widerrufsfrist ersetzt nicht die medizinische Einwilligung in eine konkrete Behandlung. Diese erfolgt gesondert nach Aufklärung im Rahmen der Anamnese, Befundung oder Behandlung.
- Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt die Praxis auf ihrer Website eine elektronische Widerrufsfunktion bereit, über die Verbraucher einen online geschlossenen Vertrag widerrufen können. Nach Absendung über diese elektronische Widerrufsfunktion erhält der Verbraucher unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail.
- Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung der Praxis.
- 24 Änderungen von Preisen, Leistungen und AGB
- Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beziehungsweise der jeweiligen Terminvereinbarung vereinbart wurden.
- Preisänderungen gelten nur für künftige Leistungen, Termine oder Behandlungsserien, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Änderungen dieser AGB werden dem Patienten in geeigneter Weise bekanntgegeben, insbesondere durch Aushang in der Praxis, Veröffentlichung auf der Website oder Übermittlung in Textform.
- Für bereits geschlossene Verträge gelten geänderte AGB nur, wenn dies gesetzlich zulässig ist oder der Patient der Änderung zustimmt.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen Praxis und Patient gehen diesen AGB vor.
- 25 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Ist der Patient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Praxis. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Medizinische Aufklärung, therapeutische Hinweise und patientenbezogene Absprachen bleiben hiervon unberührt.
- 26 Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
